Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Cinework Software GmbH für die Nutzung von crewser (B2B)
1. Geltungsbereich
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, die zwischen der Cinework Software GmbH (nachfolgend "Anbieter") und Unternehmern (nachfolgend "Kunde") über die Nutzung der Software crewser abgeschlossen werden.
1.2. crewser wird als Software-as-a-Service (SaaS) angeboten und ist eine cloudbasierte Software zur Personalverwaltung und Zeiterfassung speziell für Film- und Medienprojekte. Die Nutzung der Software unterliegt diesen AGB sowie den gegebenenfalls gesondert vereinbarten Service Level Agreements (SLAs).
1.3. Abweichende AGB des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Anbieter stimmt diesen ausdrücklich schriftlich zu.
2. Vertragsabschluss & E-Commerce
2.1. Der Vertragsschluss erfolgt über das Online-Angebot des Anbieters oder in jeder rechtlich zulässigen Form.
2.2. Bei einem Online-Abschluss wird der Premium-Zugang sofort freigeschaltet. Die Zahlungsabwicklung erfolgt über Stripe, Inc., einen Drittanbieter für Online-Zahlungen. Es gelten zusätzlich die AGB und Datenschutzbestimmungen von Stripe. Der Kunde erhält einen Stripe-Zahlungslink per E-Mail, der innerhalb von 7 Tagen zu begleichen ist.
2.3. Bei einem schriftlichen Abschluss kann die Freischaltung der Premium-Funktionalität bis zu 5 Werktage dauern, da dieser Prozess manuell bearbeitet wird. Auf Wunsch ist auch die Bezahlung per Überweisung möglich. In diesem Fall erfolgt die Freischaltung erst nach dem Eingang der Zahlung.
2.4. Falls eine Zahlung fehlschlägt oder nicht innerhalb der Frist von 7 Tagen erfolgt, behält sich der Anbieter das Recht vor, den Premium-Zugang bis zur Begleichung der ausstehenden Zahlung zu sperren.
2.5. Bei einem Upgrade auf eine kostenpflichtige Version (z. B. von Gratis auf Premium) gilt eine 14-tägige Rückgabefrist. Die Rückgabe erfolgt per E-Mail und führt zur Rückerstattung der gezahlten Gebühren. Nach Ablauf der 14 Tage ist eine Rückerstattung ausgeschlossen.
3. Leistungen und Nutzung
3.1. Der Anbieter stellt die Software crewser in unterschiedlichen Leistungspaketen bereit: Gratis-Version: Ermöglicht die Nutzung aller Funktionen bis zu einer bestimmten Anzahl an Crew-Mitgliedern (Arbeitnehmern). Sobald diese Grenze erreicht ist, ist das Hinzufügen weiterer Crew-Mitglieder gesperrt. Projektlizenz: Berechtigt zur Nutzung aller Premium-Funktionen für ein bestimmtes Projekt und eine definierte Laufzeit. Die Lizenz endet automatisch, kann jedoch verlängert werden. Eine Kündigung vor Ablauf ist nicht möglich. Enterprise-Flatrate: Ermöglicht das Erstellen unbegrenzt vieler Premium-Projekte. Das Abonnement verlängert sich automatisch und kann monatlich gekündigt werden. Nach der Kündigung werden alle Projekte auf die Gratisversion zurückgestuft.
3.2. In allen genannten Varianten bleiben bestehende Daten sowie alle bisherigen Auswertungen und Berichte jederzeit abrufbar. Es können lediglich keine neuen Crewmitglieder mehr hinzugefügt werden.
3.3. Zugriffsberechtigungen: Unser System unterscheidet zwei Rollen mit unterschiedlichen Zugriffsrechten. 3.3.1 Administratoren (Admins) Admins haben umfassende Rechte zur Verwaltung von Projekten, Nutzern und Zeiterfassungsdaten. Sie können: - neue Projekte erstellen und Crew-Mitglieder hinzufügen - Arbeitszeiten einsehen und verwalten - Berichte und Exporte abrufen Zur Nutzung des Services müssen Admins immer einen Account erstellen.
3.3.2 Crew-Mitglieder (Workers) Crew-Mitglieder können ausschließlich ihre eigenen Daten und Arbeitszeiten erfassen und verwalten. Sie haben: - keinen Zugriff auf administrative Funktionen oder die Daten anderer Nutzer - ihren Zugang über einen personalisierten Link per SMS (Token-User) - eingeschränkte Rechte als Token-User mit Zugriff auf nur ein einziges zugeordnetes Projekt
3.3.2.1 Optionale Accounterstellung: Crew-Mitglieder haben die Möglichkeit, einen eigenen Account zu erstellen. Sobald dies geschieht, kann das Projekt nur noch über den Account und nicht mehr über den Token-Link aufgerufen werden. Ein Account bietet zusätzliche Funktionen, wie das Anzeigen und Verwalten mehrerer Projekte.
3.3.2.2 Sicherheitsregelungen für Token-User: - Der personalisierte Token-Link darf nicht weitergegeben oder mit Dritten geteilt werden. - Falls der Link weitergeleitet und von unbefugten Personen genutzt wird, übernimmt der Anbieter keine Haftung. - Bei Missbrauch kann der Anbieter den Zugriff für diesen Nutzer sperren. In einem solchen Fall ist der Support zu kontaktieren.
4. Missbrauch & Sperrung von Nutzern
4.1. Der Anbieter behält sich das Recht vor, Benutzerkonten oder E-Mail-Adressen zu sperren, wenn ein Missbrauch der Plattform festgestellt wird.
4.2. Missbrauch liegt insbesondere vor bei: - Verstoß gegen gesetzliche Bestimmungen oder diese AGB - Manipulation der Software - missbräuchlicher Nutzung der Plattform für unzulässige oder schädliche Aktivitäten - Verdacht auf betrügerische Handlungen - Einladung von Personen in die Anwendung ohne deren vorherige ausdrückliche Zustimmung
4.3. Die Sperrung kann temporär oder dauerhaft erfolgen. Der Anbieter ist nicht verpflichtet, den Zugang wiederherzustellen.
5. Sicherheit & Datenschutz
5.1. Der Anbieter gewährleistet angemessene technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten vor unbefugtem Zugriff, Verlust oder Manipulation.
5.2. Der Anbieter nutzt die Server-Infrastruktur der Hetzner Online GmbH als Hosting-Partner. Die Server befinden sich innerhalb der EU und unterliegen den geltenden Datenschutzbestimmungen. Ergänzend gelten die Bestimmungen der Hetzner-AGB.
5.3. Die Datenübertragung erfolgt verschlüsselt nach dem aktuellen Stand der Technik.
5.4. Verantwortlichkeit für Datenaufbewahrung Die Verantwortung für die Aufbewahrung und Löschung personenbezogener Daten liegt ausschließlich beim Kunden. Falls gesetzliche Aufbewahrungspflichten bestehen, ist der Kunde für deren Einhaltung verantwortlich.
5.5. Der Anbieter kann anonymisierte oder aggregierte Daten zur Software-Verbesserung oder für statistische Zwecke nutzen, sofern keine Rückschlüsse auf einzelne Personen möglich sind.
6. Individuelle Softwareentwicklung
6.1. Der Kunde kann die Entwicklung individueller Zusatzfunktionen beauftragen. Diese Funktionen werden gesondert in Rechnung gestellt und sind nicht Bestandteil der regulären SaaS-Leistungen.
6.2. Der Anbieter behält sich das Recht vor, individuell entwickelte Funktionen in die Standardsoftware zu übernehmen. Falls nicht anders vereinbart, verbleiben die Rechte an individuell entwickelten Funktionen beim Anbieter. Der Kunde erhält ein nicht-exklusives Nutzungsrecht für die beauftragte Funktion. Der Anbieter kann die Funktion für andere Kunden weiterentwickeln oder modifizieren.
6.3. Nach Abnahme durch den Kunden sind Anpassungen oder Fehlerbehebungen nur im Rahmen einer separaten Support- oder Wartungsvereinbarung möglich. Falls keine solche Vereinbarung besteht, werden erforderliche Anpassungen oder Fehlerbehebungen nach tatsächlichem Aufwand zu einem marktüblichen Stundensatz abgerechnet.
6.4. Der Kunde stellt dem Anbieter alle erforderlichen Informationen, Daten und gegebenenfalls Zugangsdaten zur Verfügung, die für die Entwicklung der individuellen Funktion erforderlich sind. Verzögerungen, die durch fehlende oder unvollständige Angaben des Kunden entstehen, gehen nicht zulasten des Anbieters.
7. Störungen und Wartungen
7.1. Der Anbieter stellt sicher, dass crewser im Rahmen der technischen Möglichkeiten fehlerfrei funktioniert. Bei Störungen oder technischen Problemen verpflichtet sich der Anbieter, diese so schnell wie möglich zu beheben. Ein Anspruch auf eine spezifische Reaktionszeit besteht jedoch nicht.
7.2. Wartungsarbeiten, die eine längere Nichtverfügbarkeit der Software zur Folge haben, werden mindestens 48 Stunden vorher angekündigt. Der Anbieter bemüht sich, Wartungsarbeiten bevorzugt außerhalb der Hauptnutzungszeiten durchzuführen.
8. Haftungsausschluss
8.1. Der Anbieter haftet nicht für indirekte Schäden, entgangenen Gewinn oder Datenverluste, die durch die Nutzung oder Nichtverfügbarkeit der Software entstehen.
8.2. Der Kunde ist selbst für die Sicherung seiner Daten verantwortlich und sollte regelmäßig eigene Backups erstellen. Verstößt der Kunde gegen die AGB oder nutzt crewser missbräuchlich, übernimmt der Anbieter keinerlei Haftung für daraus resultierende Schäden.
8.3. Der Anbieter stellt sicher, dass die vom Nutzer eingegebenen Zeiterfassungsdaten (z. B. Arbeitsbeginn, Arbeitsende, Pausenzeiten oder Kommentare) korrekt gespeichert und angezeigt werden. Für sämtliche darauf basierenden Berechnungen, insbesondere hinsichtlich Überstunden, Nachtzuschlägen, Spesen oder anderer lohnrelevanter Faktoren, übernimmt der Anbieter jedoch keine Haftung. Da gesetzliche und tarifliche Vorgaben, insbesondere Kollektivverträge, regelmäßig angepasst werden und je nach Branche, Region oder individuellen Vereinbarungen unterschiedlich sein können, liegt es in der Verantwortung des Kunden, die korrekte Berechnung und Anwendung dieser Regelungen sicherzustellen. Der Anbieter garantiert keine Richtigkeit oder Aktualität der Berechnungen und haftet nicht für daraus resultierende Abweichungen, Nachforderungen oder sonstige Ansprüche.
9. Änderungsvorbehalte
Der Anbieter behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern oder zu ergänzen, sofern dies aus rechtlichen, wirtschaftlichen oder technischen Gründen erforderlich ist. Änderungen werden dem Kunden in Textform (z. B. per E-Mail oder über die Plattform) mit einer angemessenen Frist vor Inkrafttreten mitgeteilt. Widerspricht der Kunde der Änderung nicht innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der Mitteilung, gilt die Änderung als akzeptiert. Der Anbieter wird den Kunden in der Änderungsmitteilung auf das Widerspruchsrecht und die Folgen eines unterlassenen Widerspruchs gesondert hinweisen.
10. Schlussbestimmungen
10.1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
10.2. Auf diesen Vertrag ist ausschließlich österreichisches Recht anwendbar.
10.3. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz der Cinework Software GmbH.
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